Wenn ein Unternehmen seine Arbeitsverhältnisse richtig regelt und sich korrekt verhält, kann es negative und teure Folgen wie zum Beispiel die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen oder von Entschädigungen von Angestellten verhindern.

Gut beratene Angestellte können ihre Rechte gegenüber den Arbeitgebenden optimal wahren.

Wir beraten und vertreten Angestellte und Arbeitgebende unter anderem im Bereich Vertragsgestaltung, Entlöhnung, Streitbeilegung, Kündigungsangelegenheiten, Arbeitsbewilligungen und die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften.

Insbesondere erbringen wir Dienstleistungen in folgenden Bereichen:

  • Privates und öffentliches Arbeits- und Personalrecht
  • Arbeitsverträge und Personalreglemente
  • Arbeitszeugnisse
  • Personalvermittlung und -verleih
  • Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvereinbarungen, Freistellungen, Massenentlassungen)
  • Prozessführung vor Gericht in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten