Wir beraten und vertreten unsere Klienten im Bereich des Anlegerschutzes und des Bankenrechts. Stichworte dazu sind die einschlägigen Finanzmarktgesetze wie Geldwäschereigesetz, Finanzmarktaufsichtsgesetz, Bankengesetz sowie weitere Gesetze.

Wir erbringen dabei vor allem folgende Dienstleistungen:

  • Beratung von Anlegern bei Betrug, Fehlberatung und Wertpapierstreitigkeiten
  • Vertretung von Anlegern gegenüber Banken und Gerichten
  • Unterstützung bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
  • Vertretung von Gesellschaftsorganen, die von FINMA-Verfahren betroffen sind