Wir beraten und vertreten unsere Klienten im Bereich des Anlegerschutzes und des Bankenrechts. Stichworte dazu sind die einschlägigen Finanzmarktgesetze wie Geldwäschereigesetz, Finanzmarktaufsichtsgesetz, Bankengesetz sowie weitere Gesetze.
Wir erbringen dabei vor allem folgende Dienstleistungen: